Nr. 5340376

News für die Gastronomie

Verschiedene Geldscheine © Adobe Stock_taddle

Ab dem dem 1. Januar 2026 gilt die steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away.

Wie die IHK-Saisonumfrage Tourismus Frühjahr 2022 zeigte sind die hohen Preise für Energie und Lebensmittel derzeit die größte Herausforderung im Gastgewerbe. In diesem Zusammenhang machen wir auf das DEHOGA-Merkblatt der Energiekampagne Gastgewerbe aufmerksam, in dem zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Senkung der Energiekosten zusammengefasst sind. Viele weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auf der Website der Energiekampagne.

Das Gesundheitsamt Frankfurt bietet einen neuen digitalen Service an: Die Anmeldung für eine Bescheinigung im Lebensmittelbereich. Wer erstmalig in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion arbeitet, benötigt eine sogenannte Erstbelehrung. Diese ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 bei Lebensmittelkontakt verpflichtend. Anschließend wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme darf sie nicht älter als drei Monate sein. Für die Anmeldung eines Termins zur Erstbelehrung hat das Gesundheitsamt ein Onlineportal eingerichtet. Termine können immer sieben Tage im Voraus gebucht werden. Das bedeutet, dass jeden Tag neue Termine freigeschaltet werden.

Wie die Stadt Frankfurt am Main am 10. März mitteilte, können Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, die öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Diese Regelung war zuletzt bis 30. April 2022 befristet und wird nun über den Sommer hinaus bis 31. Oktober 2022 verlängert. Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden.

Neuer Förderaufruf für das Sonderprogramm Gaststätten ab dem 16. März: Für Gaststätten im ländlichen Raum können ab dem 16. März wieder Fördergelder für Investitionen ab 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Möglich sind beispielsweise eine Gastraumrenovierung, der frische Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer neuen Außenterrasse, die Modernisierung der Küche oder die Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Anträge müssen bei der WIBank spätestens bis zum 11. Mai eingereicht werden. Ein weiterer Förderaufruf folgt im August. Rund zehn Millionen Euro stehen insgesamt im Gaststätten-Sonderprogramm des hessischen Umweltministeriums zur Verfügung.