Größere Flächen für die Außengastronomie: Stadt Frankfurt verlängert großzügige Regelungen bis 31. Oktober 2022
Wie die Stadt Frankfurt am Main am 10. März mitteilte, können Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, die öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Diese Regelung war zuletzt bis 30. April 2022 befristet und wird nun über den Sommer hinaus bis 31. Oktober 2022 verlängert. Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden.