EU-Pauschalreiserichtlinie: Öffentliche Konsultation bis 10. Mai 2022
Im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation wendet sich die Kommission an Interessenträger, in deren Interessensbereich oder Fachgebiet die Pauschalreiserichtlinie fällt, um mehr über deren Erfahrungen, Einschätzung und Meinung in Bezug auf die Anwendung der derzeitigen Vorschriften und die möglichen Auswirkungen anderer künftiger Maßnahmen zu erfahren. Der Aufruf richtet sich auch an Unternehmer (einschließlich KMU), z. B. Pauschalreiseveranstalter (einschließlich Reiseveranstaltern, Online- und Offline-Reisebüros, Beförderungsunternehmen, Hotels usw.) und/oder Reisevermittler (insbesondere Online- und Offline-Reisebüros) und Unternehmen, die verbundene Reiseleistungen vermitteln (z. B. Beförderer, Online- und Offline-Reisebüros).