Reisevertrag

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2017 die Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie beschlossen. Ab dem 1. Juli 2018 gilt somit das neue Reiserecht. Die neuen gesetzlichen Vorschriften werden für alle Sachverhalte und Verträge gelten, die nach dem 01. Juli 2018 eintreten/abgeschlossen werden. Ab 1. Juli 2018 gelten nun die Vorschriften aus BGB §§ 651a-y „Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen“
Fragen und Antworten zur EU-Pauschalreise-Richtlinie finden Sie HIER.