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Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen in den Bezirken der IHKs Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau und Offenbach am Main ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.

Sie möchten sich als Güterkraftverkehrsunternehmer/in selbständig machen. Bitte prüfen Sie unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften als Erstes, ob sich Ihr persönliches Engagement und Ihr Kapitaleinsatz lohnen werden.

Nachstehend finden Sie die Liste der uns bekannten Veranstalter, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung anbieten.

Nachfolgende Fachverlage bieten Lehrbücher und Ausbildungspakete für das Selbststudium zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung an:

Hier geht´s zur Online-Anmeldung mit Übersicht und Auswahl der Prüfungstermine

Aktuelle Übersicht der Prüfungsgebühren und weiteren Gebühren für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen und sonstigen Dienstleistungen

Orientierungsrahmen für die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Hier geht´s zur Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).

Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterscheidet zwischen dem gewerblichen Güterverkehr und dem Werksverkehr. Wir haben die Unterschiede für Sie dargestellt.

Für einige Güterbeförderungen gelten die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes nicht. Hier finden Sie die Ausnahmen.

Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr