Nr. 5247644

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen in den Bezirken der IHKs Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau und Offenbach am Main ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.