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Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr -Kraftomnibus-

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerbliche und genehmigungspflichtige Personenbeförderung mit Kraftomnibussen betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen für den Kraftomnibusverkehr in den Bezirken aller hessischen Industrie- und Handelskammern ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.

Wenn Sie als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde

Nachstehend finden Sie die Liste der uns bekannten Veranstalter, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung anbieten.

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die Sie über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen beziehen können, weisen wir hin:

Hier geht´s zur Online-Anmeldung mit Übersicht und Auswahl der Prüfungstermine

Orientierungsrahmen für die Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr

Hier geht´s zur Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Aktuelle Übersicht der Prüfungsgebühren und weiteren Gebühren für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen und sonstigen Dienstleistungen

Bei der Antragstellung auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) bitten wir Sie, folgende Punkte, im Rahmen einer reibungslosen Abwicklung, unbedingt zu beachten:

Übersicht der Behörden die für die Erteilung einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen zuständig sind

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verschiedene Verkehrsformen und Genehmigungsarten unterscheidet.

Bestimmte Personenbeförderungen unterliegen nicht den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der Genehmigungspflicht. Hier finden Sie die Ausnahmen.

Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des Artikel 8 der EU-Richtlinie 1071/2009 vom 21.10.2009 für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers.