Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr -Kraftomnibus-
Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerbliche und genehmigungspflichtige Personenbeförderung mit Kraftomnibussen betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen für den Kraftomnibusverkehr in den Bezirken aller hessischen Industrie- und Handelskammern ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.
