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Verkehr und Logistik aktuell

Die Europäische Kommission plant keine Wiedereinführung der Rückkehrpflicht für LKW, nachdem der EuHG diese Regelung im Oktober 2024 für ungültig erklärt hatte.

Die Stadt Frankfurt am Main hat einen neuen Taxentarif verfügt, der seit dem 18. Dezember 2024 in Kraft ist. Dieser ermöglicht unter anderem, vor Fahrtantritt einen Festpreis zu vereinbaren. Der Festpreis gilt nur für Fahrten auf vorherige Bestellung mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort. Die vorherige Bestellung kann telefonisch oder unter Verwendung einer sogenannten Vermittlungs-App erfolgen. Festpreisfahrten sind bis zum 31. Dezember 2025 ausschließlich über digitale Fahrtenbücher zu erfassen. Erst ab dem 1. Januar 2026 müssen diese über die Taxameter erfasst werden.

Die detaillierten Untersuchungen des Sozialmonitorings haben gezeigt, dass der Frankfurter Flughafen die internationale Erreichbarkeit der hiesigen Unternehmen sicherstellt und damit ein Garant für unseren wirtschaftlichen Wohlstand ist. Entgegen der Befürchtungen hat sich gezeigt, dass das Bevölkerungswachstum in den flughafennahen Kommunen überdurchschnittlich hoch ist.

Bisher mussten Anträge auf bauliche Sondernutzungen und verkehrsrechtliche Anordnungen in Frankfurt gesondert gestellt werden. Mit dem gebündelten Antragsverfahren ist nun nur noch ein Antrag für Baustellen auf öffentlichen Flächen notwendig. Antragsannehmende Stelle ist nun ausschließlich das Amt für Straßenbau und Erschließung. Antragsteller erhalten automatisierte Bearbeitungsstände zu ihrem Vorgang.

DIe Stadt Frankfurt am Main hat erstmals ein eigenes Logistikkonzept erstellen lassen, das unter Beteiligung der IHK Frankfurt am Main und ihrer Mitgliedsunternehmen entstanden ist.