Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU - Voluntary SME-Standard (VSME)
Nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, zwar nicht erfasst. Sie werden in vielen Fällen jedoch von Banken und Investoren, Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen und sind damit mittelbar von den Berichtspflichten betroffen (sog. Trickle-Down-Effekt). Parallel entscheiden sich immer mehr Unternehmen, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, um die damit verbundenen Chancen wahrzunehmen.
Um sie zu entlasten und die Berichterstattung zu vereinfachen und vereinheitlichen hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 17. Dezember 2024 ihren finalen Entwurf für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) an die EU-Kommission übermittelt.
Aufbau und Zielsetzung des VSME
Diese Vorschläge richten sich an alle KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmenspolitik bereitstellen oder bereitstellen müssen. Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu adressieren, die sich z. B. im Rahmen von Auftrags- und Kreditvergaben oder aufgrund der Stellung von KMU in Lieferketten anderer Unternehmen ergeben und soll KMU in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher und standardisiert zu dokumentieren. Doppelte, uneinheitliche oder überbordende Abfragen sollen so verhindert werden.
Der EFRAG VSME-Entwurf gliedert sich in zwei Module:
- Basic Module: Das Basismodul ist als Zielsetzung für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen gedacht.
- Comprehensive Module: Das umfassendere Modul legt zusätzlich zu den Offenlegungen des Basismoduls weitere Datenpunkte fest, die erfahrungsgemäß häufiger von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.
Aktueller Stand und Zeitplan
Von Januar 2024 bis zum Mai 2024 fand eine Konsultationsphase zu den Entwürfen des VSME-Standards statt, an der sich auch die Industrie- und Handelskammern beteiligt haben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat am 16. Mai 2024 eine Stellungnahme bezüglich des VSME-Standards vorgelegt. Basierend auf den eingegangenen Rückmeldungen wurden zusätzliche Vereinfachungen vorgenommen und der Standard wurde im Nachgang von der EFRAG genehmigt.
Da es sich beim VSME um einen freiwilligen Berichtsstandard handelt, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Die EU-Kommission bereitet nach letzten Angaben für das Jahr 2025 eine Konsultation des VSME vor.
Die EFRAG plant für das Jahr 2025 weitere Initiativen, um Akzeptanz und Erfolg des Standards zu fördern. Dazu sollen auch weitere Unterstützungsmaterialien und Leitfäden zur Nutzung des Standards veröffentlicht werden. Parallel hat die EFRAG ein SME-Forum gestartet. Die DIHK ist als Vertreterin der KMU dabei.
Links und weiterführende Informationen:
- Informationsseite der EFRAG
- Erklärungsvideos zum VSME (EFRAG)
- Webinar zum VSME– Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (Stand: 29.8.2024)