Handelsfachwirt/-in

Geprüfte Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzel-, Groß- oder Außenhandel. Sie nehmen eigenständig handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten. Die Prüfung kann abgelegt werden, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und eine einschlägige Berufspraxis vorhanden ist.