Abfallüberwachung

Es ist für jedes Unternehmen Pflicht, die Meldenachweise bei Abfalltransporten und Entsorgungswegen in digitaler Form zu führen.
Das elektronische Nachweisverfahren soll in erster Linie Wirtschaft und Verwaltung entlasten und die Dokumentenbearbeitung sicherer und schneller machen, doch werden als kleiner, positiver Nebeneffekt auch Unmengen Papier-Formulare eingespart. Bisher wurden bundesweit jährlich über 125.000 Entsorgungsnachweise und rund 2,5 Millionen Begleitscheine in Papierform eingereicht.
Im Rahmen des elektronischen Verfahrens müssen die zur Nachweisführung Verpflichteten und die zuständigen Behörden die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente.

Software und individuelle Signaturkarte notwendig

Um den elektronischen Abfallnachweis im Betrieb einzusetzen, empfiehlt sich für die betroffenen Unternehmen, je nach Nutzungsgrad und vorhandener Ausstattung entweder das Webportal der Länder (Länder-eANV) zu nutzen, einen Dienstleister (Softwareanbieter oder Betreiber eines Internetforums) einzuschalten oder im Falle komplexer Prozesse und vieler Transaktionen eine eigene Software zu entwickeln.
Für die Unternehmen – Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger – ist für die zuständigen Mitarbeiter eine individuell auf sie ausgestellte, qualifizierte, elektronische Signaturkarte notwendig, um die elektronischen Daten authentisieren zu können. Die zu übermittelnden elektronischen Formulare sind bundeseinheitlich definiert (Datenschnittstelle), sodass sie für jeden Teilnehmer am Verfahren (Nachweisverpflichtete, Behörden) identisch sind.
Für die normierte Datenschnittstelle ist das Bundesministerium für Umwelt (BMU) zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMU.
Weiterhin wurde für den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren eine Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) zur Abwicklung des Datenverkehrs eingerichtet. Die ZKS ist keine Behörde, sondern eine technische Infrastruktur. Sie ermöglicht für die Abwicklung des Nachweisverfahrens einen länderübergreifenden und bundesweit einheitlichen Datenaustausch.
Die ZKS-Abfall ermöglicht die Onlineregistrierung auf ihrer Internetseite.

Links zum Thema: