Nr. 5272140

ESG-Compliance

Die hessischen IHKs haben im Oktober 2024 ihr Mitgliedsunternehmen zu ersten Erfahrungen mit dem CO2-Grenzausgleichs befragt. Sowohl die grundsätzlichen Anforderungen als auch die Umsetzung werden überwiegend kritisch gesehen, wie die Ergebnisse der Umfrage zeigen.

Der CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Produktgruppen, die enthaltenen CO₂-Emissionen ihrer Importe an die EU zu berichten. So soll sichergestellt werden, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.