CBAM – Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Der CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Produktgruppen dazu, die enthaltenen CO₂-Emissionen ihrer Importe zu berichten und eine entsprechende Anzahl an CO₂-Zertifikaten zu erwerben. So soll sichergestellt werden, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.