CBAM – Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Der CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Produktgruppen, die enthaltenen CO₂-Emissionen ihrer Importe an die EU zu berichten. So soll sichergestellt werden, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.