Kann die Stimmabgabe im schriftlichen Umlaufverfahren während der Abstimmungsfrist widerrufen werden?

Eine Stimmabgabe kann nach ihrem Zugang beim Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden, unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt. -Dies bedeutet, dass bei einer schriftlichen Stimmabgabe die Stimmabgabe nur noch schriftlich widerrufen werden kann, bevor der Stimme beim Stimmrechtsvertreter (Versammlungsleiter) der Gesellschaft zugeht. Ist die Stimmabgabe zugegangen, bleibt nur die Anfechtung der Erklärung oder die Möglichkeit, eine erneute Abstimmung zu beantragen.