Realsteuerumfrage 2025: Gewerbesteuerhebesätze bleiben stabil Caspar: „Erhöhungen der Grundsteuer belasten die Unternehmen”
5. März 2025
Die meisten Gemeinden im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main haben in den zurückliegenden Monaten die Gewerbesteuer unverändert gelassen: Eine der 25 Kommunen im IHK-Bezirk senkte die Gewerbesteuer, drei Kommunen erhöhten. Größere Anpassungen zeigen sich bei den Grundsteuern A und B.
Das ist das Ergebnis der jährlichen Realsteuerumfrage der IHK Frankfurt am Main, zu deren Bezirk neben der Stadt Frankfurt auch die Kommunen des Hochtaunus- und des Main-Taunus-Kreises zählen.
Das ist das Ergebnis der jährlichen Realsteuerumfrage der IHK Frankfurt am Main, zu deren Bezirk neben der Stadt Frankfurt auch die Kommunen des Hochtaunus- und des Main-Taunus-Kreises zählen.
Gewerbesteuer
Die Stadt Bad Homburg senkte als einzige Kommune den Gewerbesteuerhebesatz auf 395 Prozent, während Eppstein diesen auf 380 Prozent sowie Königstein und Schwalbach am Taunus jeweils auf 395 Prozent erhöhten. Die Hebesätze variieren je nach Gemeinde und spiegeln die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und politischen Entscheidungen wider.
Nach Frankfurt (460 Prozent), Oberursel (410 Prozent) und Friedrichsdorf (400 Prozent) folgen nun Bad Homburg, Flörsheim, Königstein, Schwalbach am Taunus und Steinbach (jeweils 395 Prozent) sowie Wehrheim (388 Prozent). In Eschborn fällt der Gewerbesteuerhebesatz mit 330 Prozent wie bereits in den Vorjahren am niedrigsten aus.
Allerdings zeigt die Realsteuerumfrage auch, dass der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz innerhalb des Kammerbezirks Frankfurt seit 2010 beständig ansteigt: von 314 Prozent im Jahr 2010 auf derzeit 379 Prozent.
Nach Frankfurt (460 Prozent), Oberursel (410 Prozent) und Friedrichsdorf (400 Prozent) folgen nun Bad Homburg, Flörsheim, Königstein, Schwalbach am Taunus und Steinbach (jeweils 395 Prozent) sowie Wehrheim (388 Prozent). In Eschborn fällt der Gewerbesteuerhebesatz mit 330 Prozent wie bereits in den Vorjahren am niedrigsten aus.
Allerdings zeigt die Realsteuerumfrage auch, dass der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz innerhalb des Kammerbezirks Frankfurt seit 2010 beständig ansteigt: von 314 Prozent im Jahr 2010 auf derzeit 379 Prozent.
„Die Gewerbesteuer ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Gleichzeitig sollte sie so gestaltet sein, dass sie die Unternehmen nicht übermäßig belastet“, erklärt der Präsident der IHK Frankfurt, Ulrich Caspar. „Ein stabiler und fairer Hebesatz ist die Voraussetzung, damit Unternehmen investieren und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen können.“
Grundsteuer allgemein
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hessen ein neues Grundsteuergesetz. Das Hessische Finanzgericht hatte am 23. Januar 2025 entschieden: Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß.
Im Zuge der Reform haben bis dato nahezu alle Kommunen im IHK-Bezirk Frankfurt ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B angepasst. Die überwiegende Zahl der Gemeinden begründen die Anpassung mit dem Bemühen, aufkommensneutral bleiben zu wollen und folgen damit der Empfehlung der Landesregierung. Das Land Hessen hatte den Kommunen Hebesätze nahegelegt, die den Saldo des Grundsteueraufkommens der jeweiligen Kommune nicht verändern. Elf Kommunen haben dennoch die Grundsteuer B, über den vom Land empfohlenen Hebesatz hinaus, angehoben und nennen eine angespannte Haushaltslage als Grund.
Grundsteuer B
Die im Faktor-Flächen-Verfahren erhobene Grundsteuer B wurde von der Stadt Königstein auf 1.290 Prozent erhöht. Damit weicht die Stadt deutlich von der Landesempfehlung ab, die für Königstein bei 944,84 Prozent lag. Im Gegensatz dazu bleibt Bad Homburg mit 900 Prozent deutlich unter der Landesempfehlung von 1.022,04 Prozent. Ebenfalls Abweichungen nach oben, im Vergleich zur Landesempfehlung, haben Flörsheim, Glashütten, Grävenwiesbach, Hattersheim, Kriftel, Neu-Anspach, Schmitten, Schwalbach am Taunus, Usingen sowie Weilrod beschlossen.
Die Grundsteuer B, die für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhoben wird, belastet neben Unternehmen auch Hauseigentümer und Mieter. Die Spitze des Rankings bildet Königstein (1.290 Prozent), gefolgt von Oberursel mit 1.275 Prozent und Steinbach mit 1.200 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz verzeichnet Eschborn mit 215 Prozent.
„Mit einer Erhöhung der Grundsteuer über die Landesempfehlung hinaus belasten die Kommunen die Unternehmen zusätzlich. Diese müssen zurzeit aufgrund der hohen Energiekosten, des Fachkräftemangels, der bürokratischen Belastungen und der internationalen Unsicherheiten ohnehin schon mit einer angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage zurechtkommen. Die beschlossenen Erhöhungen tragen darüber hinaus auch zu einer weiteren Kostensteigerung auf dem Mietmarkt bei und sind insbesondere auf dem Wohnungsmarkt zu spüren. Für Unternehmen bedeutet dies einen gravierenden Standortnachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte“, gibt IHK-Präsident Ulrich Caspar zu bedenken.