Caspar: Steuern senken und Ausgaben und Vermögen der Kommunen auf den Prüfstand stellen IHK-Umfrage zu Hebesätzen von Gewerbesteuer und Grundsteuer
18. März 2026
Die IHK Frankfurt am Main hat die Hebesätze der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 erhoben und mit dem Vorjahr verglichen. Die aktuelle Auswertung zeigt: Zwischen den Kommunen im IHK-Bezirk bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei den Realsteuerhebesätzen.
Aus Sicht der IHK sind Steuererhöhungen jedoch das falsche Signal. Vielmehr sollten die Kommunen vorhandene Entlastungsspielräume konsequent nutzen und Steuersätze senken, um Investitionen zu erleichtern und die wirtschaftliche Dynamik am Standort nachhaltig zu stärken. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler hessischer Städte und Gemeinden sei es entscheidend, die Finanzpolitik stärker auf der Ausgabenseite auszurichten. Denn in der Regel haben die Kommunen kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Alle kommunalen Aufgaben und Ausgaben – auch der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen – sollten einer ständigen kritischen Überprüfung auf ihre Notwendigkeit unterzogen werden, um neue finanzielle Spielräume zu schaffen. Kommunen sollten nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Die Zahlen unterstreichen, dass die kommunale Steuerpolitik ein zentraler Wettbewerbsfaktor innerhalb der Region bleibt.
„Kommunen stehen finanziell unter Druck. Steigende Realsteuerhebesätze sollten jedoch nicht zum Standortnachteil für Unternehmen werden. Wir erwarten von den Städten und Gemeinden im IHK-Bezirk Frankfurt am Main, dass sie ihre Steuerpolitik wirtschaftsfreundlich ausrichten und Belastungen für Betriebe so gering wie möglich halten. Wettbewerbsfähige Hebesätze sind ein entscheidender Faktor für Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze in unserer Region“, erklärt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Bei der Gewerbesteuer zeigt sich im IHK-Bezirk eine deutliche Spannweite: Der niedrigste Hebesatz liegt 2026 bei 330 Prozent in Eschborn, während Frankfurt am Main mit 460 Prozent den höchsten Wert aufweist. Im oberen Bereich liegen neben Frankfurt am Main auch Oberursel mit 410 Prozent sowie Hofheim, das seinen Hebesatz von 370 auf 400 Prozent erhöht hat. Mehrere Kommunen liegen bei 395 Prozent, darunter Bad Homburg vor der Höhe, Flörsheim am Main, Königstein im Taunus, Schwalbach am Taunus und Steinbach (Taunus). Am unteren Ende befinden sich neben Eschborn mit 330 Prozent auch Sulzbach mit 360 Prozent sowie Hattersheim und Hochheim am Main mit jeweils 370 Prozent. Die Steuerbelastung für Unternehmen im IHK-Bezirk ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz erhöhte sich seit 2010 von 314 Prozent auf 387 Prozent im Jahr 2026. Bereits Unterschiede von wenigen Prozentpunkten können für investitionsintensive Unternehmen erhebliche Kostenunterschiede bedeuten.
„Hohe Hebesätze verschlechtern die Standortbedingungen, erschweren Ansiedlungen und begünstigen Abwanderungen – das liegt letztlich auch nicht im Interesse der Kommunen. Dass Entlastungen möglich sind, zeigt das Beispiel Bad Vilbel“, erklärt Ulrich Caspar.
Auch bei den Grundsteuerhebesätzen haben zahlreiche Kommunen Anpassungen vorgenommen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Grundsteuer B, die für viele Unternehmen eine relevante Rolle spielt. Hier reicht die Spannweite im IHK-Bezirk von 215 Prozent in Eschborn bis zum Spitzenreiter in Hofheim mit 1.545 Prozent. Weitere hohe Werte finden sich in Eppstein (1.450 Prozent), Königstein im Taunus (1.290 Prozent), Oberursel (1.275 Prozent) und Steinbach (1.200 Prozent).
„Erhöhungen der Grundsteuer tragen zu steigenden Kosten auf dem Miet- und Wohnungsmarkt bei. Für Unternehmen bedeutet dies einen zusätzlichen Standortnachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte“, mahnt Ulrich Caspar.
Bei der Grundsteuer A, die insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, reicht die Spannweite von 0 Prozent in Königstein im Taunus und Schwalbach am Taunus bis 1.100 Prozent in Steinbach (Taunus).
Hebesatzumfrage in Zahlen unter:
