Luftreinhalteplans sollte künstliche Staubildungen beenden


11. Dezember 2019
Die Entscheidung des VGH Kassel, auf Diesel-Fahrverbote zunächst zu verzichten und den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt bis Ende 2020 fortzuschreiben, bewertet die IHK Frankfurt am Main als Chance. Das Gericht machte deutlich, dass eine Anordnung von Fahrverboten nur in Ausnahmefällen möglich sei. „Die Entscheidung des VGH Kassel ist insgesamt eine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort und unsere Mitgliedsunternehmen“, sagte IHK-Präsident Ulrich Caspar. Die Einführung von weitreichenden Fahrverboten hätte für die Wirtschaft negative Auswirkungen gehabt, insbesondere auf den Liefer-, Dienstleistungs- und Kundenverkehr.
Aufgrund der stark sinkenden Schadstoffwerte, wie zum Beispiel an der Friedberger Landstraße, rückt eine Einhaltung der Grenzwerte in Frankfurt auch ohne Fahrverbote in greifbare Nähe. „Geringere Schadstoffwerte lassen sich auch durch stetigen Verkehrsfluss erreichen. Dafür sollte das Verkehrsdezernat die Politik der künstlichen Staubildung durch Straßensperrungen und Fahrstreifenwegnahmen beenden“, so Caspar.
„Wir brauchen einen Gesamtverkehrsplan für Frankfurt, der alle Verkehrsträger berücksichtigt. Ohne ein Gesamtkonzept bleiben einzelne Maßnahmen ein Stückwerk und können nicht die nötige Wirkung für die Gestaltung der Mobilität in der Zukunft entfalten.“ Ebenso sei eine regionale Strategie nötig: „Frankfurt ist Pendlerhauptstadt und lebt von funktionierenden Verkehrswegen in der Region. Ohne eine übergreifende Strategie für den Ausbau der Schiene, Straße und des Radverkehrs in der Region wird es kaum möglich sein, die wachsende Verkehrsnachfrage zu bedienen und zugleich die steigenden Klimaanforderungen zu erfüllen.“