Luftverkehr nicht mit Steuererhöhungen belasten


22. Oktober 2019
Der vom Bundeskabinett am 16. Oktober 2019 beschlossene Gesetzentwurf zur Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll beschleunigt durch den parlamentarischen Entscheidungsprozess geführt werden. Am kommenden Donnerstag wird im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes stattfinden und ebenfalls soll an dem Tag im Bundesrats-Finanzausschuss eine erste Beratung erfolgen. Angesichts des beschleunigten Verfahrens appelliert der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Ulrich Caspar, an die Bundestagsabgeordneten und die Hessische Landesregierung, sich politisch dafür einzusetzen, den Luftverkehr nicht in dem jetzt geplanten Umfang mit erheblichen Steuererhöhungen zu belasten.

„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schadet nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft, sondern insgesamt auch der Drehkreuzfunktion des Frankfurter Flughafens. Zudem wird der schon jetzt harte Preiswettbewerb mit ausländischen Anbietern zulasten der deutschen Airlines weiter verschärft“, sagt Caspar. Die geplante Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes werde aus Sicht des IHK-Präsidenten auch nicht die intendierte klimapolitische Lenkung haben, sondern vor allem eine fiskalpolitische Wirkung entfalten. Schließlich führe die stark erhöhten Steuersätze zu Doppelbelastungen des Luftverkehrs, da dieser bereits seit Jahren am europäischen Emissionshandel teilnimmt.