Unternehmerinnen und Unternehmer wählen IHK-Vollversammlung



Rund 110.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind in den kommenden Wochen aufgerufen, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Inhaber die Mitglieder der IHK-Vollversammlung für die Amtsperiode 2019 bis 2024 zu wählen. Für die Vollversammlung, das „Parlament der Wirtschaft“, im Bezirk der IHK Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt, Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis), treten 187 Kandidatinnen und Kandidaten für 89 Sitze in der Vollversammlung an. Die Wahlunterlagen gehen den Mitgliedern in den nächsten Tagen zu.

IHK-Hauptgeschäftsführer Matthias Gräßle ruft zur Stimmabgabe auf: „Alle Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main haben die Chance, Einfluss zu nehmen auf die Zusammensetzung der IHK-Gremien und damit auf die Arbeit der Kammer – durch die Beteiligung an der Wahl zur Vollversammlung. Die Gewählten werden in den nächsten fünf Jahren die Wirtschaft im Kammerbezirk vertreten. Als IHKMitglied hat man das Privileg der demokratischen Beteiligung durch die Wahl der eigenen Vertreter. Das ist ein wichtiger politischer Hebel und eine Grundlage dafür,
den Belangen der Wirtschaft Gehör zu verschaffen.“

Die IHK-Mitglieder sind nun aufgerufen, bis zum 19. Februar 2019, 12:00 Uhr, ihre Stimme abzugeben. Erstmals ist neben der Briefwahl auch die Online-Wahl möglich. Die ausführlichen Kandidatenprofile sind online verfügbar unter www.ihk-wahl.de.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen findet am 21. Februar statt. Die konstituierende Sitzung der dann neu gewählten Vollversammlung findet am 9. Mai 2019 statt. In dieser Sitzung wählen die Mitglieder der Vollversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten und die neun Vizepräsidenten der IHK Frankfurt am Main.

Die Wahl zur IHK-Vollversammlung findet alle fünf Jahre zeitgleich in allen zehn hessischen IHKs statt. Mehr Informationen finden Sie unter: www.ihkwahl-hessen.de/