Gutleuthafen: Planungsrechtliche Sicherung trimodal angebundener Gewerbeflächen statt Umwandlung


3. November 2023
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind die Planungen der Stadt Frankfurt, die gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein gemischt genutztes Quartier mit hohem Wohnanteil umzuwandeln, ein von mangelndem Respekt geprägtes Zeichen gegenüber dem dort ansässigen Gewerbe und der westlich direkt angrenzenden Industriebetriebe. „Im gesamten Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren zahlreiche gewerblich-industrielle Flächen entwidmet, bei fehlender Neuausweisung. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Stadt Frankfurt jetzt sogar stadteigene Gewerbeflächen mit trimodaler (Gleis, Wasser, Straße) Anbindung aufgibt. Dies ist vor dem Hintergrund ihrer ehrgeizigen Klimaziele und der bereits getroffenen kommunalen Beschlüsse zum Schutz des Gewerbes nur schwer nachvollziehbar“, betont IHK-Präsident Ulrich Caspar. 
Basierend auf einer Befragung durch die IHK konnte bisher keines der im östlichen Teil des Gutleuthafens ansässigen Unternehmen einen geeigneten neuen Standort finden. Die Unternehmen stehen damit nicht nur vor einer ungewissen Zukunft, sie haben auch entgegen immer wiederholter Beteuerungen keine Unterstützung seitens der Stadt erhalten und empfinden sich vielmehr im Stich gelassen und unerwünscht. Der vielfältige Mix an Unternehmen in diesem Bereich umfasst teilweise direkte Dienstleister der Stadt Frankfurt, die sowohl von ihrer Nähe zur Innenstadt als auch von der gut ausgebauten und stauarmen Gutleutstraße zur Autobahn profitieren. Ein Umzug in entferntere Gebiete würde nicht nur die Befürchtung beinhalten, Fachkräfte zu verlieren, sondern auch bedingt durch längere Anfahrtszeiten zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Frankfurt führen, um weiterhin die gleichen Warenmengen transportieren zu können.
Die westlich angrenzenden, teilweise genehmigungspflichtigen Hafenbetriebe, die in der Beton-, Asphalt- und Stahlproduktion tätig sind und eine entscheidende Rolle in der effizienten Versorgung von Baustellen mit kurzen Wegen im Frankfurter Westen spielen, fürchten umfangreiche Auflagen und Betriebsbeschränkungen aufgrund der heranrückenden Wohnbebauung. Es besteht zudem Interesse an einer Erweiterung auf der aktuell untergenutzten Hafen- und Gleisinfrastruktur im östlichen Hafenbereich. „Diese aufzugeben steht im Widerspruch zu den ehrgeizigen Zielen einer nachhaltigen Verkehrswende in Frankfurt – ein einzelnes Binnenschiff ersetzt bis zu 150 LKWs. Diese Infrastruktur bildet die Grundlage für einen ressourcenschonenden Transport, insbesondere von Baustoffen, die in Frankfurt stark nachgefragt werden. Hier wäre ein Ausbau, anstatt ein Rückbau, erforderlich“, so Caspar weiter. 
Die IHK fordert nachdrücklich die Ziele, wie sie im Masterplan Industrie und im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm festgelegt sind, auch in der Praxis umzusetzen. Diese Ziele beinhalten die Erhaltung des bestehenden Angebots an Gewerbe- und Industrieflächen in Frankfurt, die planungsrechtliche Sicherung dieser Flächen, die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen bei der Flächenverfügbarkeit in Zusammenarbeit mit den Unternehmen sowie die Gewährleistung einer effizienten trimodalen Verkehrsanbindung. „Die Umwidmung von städtischen Flächen und damit verbundene Konflikte mit den ansässigen industriellen Hafenbetrieben durch die näher rückende Wohnbebauung sollte vermieden werden, um die Integrität dieser kritischen Infrastruktur zu wahren. Auch der Wohnungsbau für Fachkräfte ist in Frankfurt dringend erforderlich, jedoch gibt es dafür weitaus besser geeignete Areale, wie z. B. die Günthersburghöfe, als Hafenflächen neben einem Betonwerk. Nur durch den Erhalt und den Ausbau trimodaler Infrastruktur können emissionsarme Lieferketten auch in Zukunft funktionieren, zusätzliche LKW-Verkehre im Stadtgebiet vermieden und Umweltbelastungen reduziert werden“, so Caspar abschließend.