Darf ich ein Bild aus dem Internet für meine Unternehmenswebsite verwenden?

Fotos und Grafiken können urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn sie ohne Zugangsbeschränkung heruntergeladen werden können. Das Einstellen auf einer Website oder in sozialen Medien ist eine eigene Nutzung, für die der Rechteinhaber die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt haben muss. Ein Quellenhinweis oder die Nennung des Fotografen ersetzt die Erlaubnis nicht. Bei Bilddatenbanken sollten Unternehmen insbesondere prüfen, für welche Medien, Zeiträume, Länder und Bearbeitungen die Lizenz gilt und ob eine Urhebernennung verlangt wird. Sind Personen erkennbar abgebildet, kann zusätzlich deren Einwilligung erforderlich sein. Lizenznachweise und Einwilligungen sollten dauerhaft dokumentiert werden.