Muss ich dem Handelsregister die neue Anschrift meiner GmbH mitteilen, auch wenn die neue Adresse in derselben Stadt bleibt?

Sitz und Geschäftsanschrift der Gesellschaft müssen stets korrekt im Handelsregister eingetragen sein. Aus diesem Grund ist nicht nur die Änderung des Sitzes (Sitzverlegung), sondern auch jede Änderung der Geschäftsanschrift anzumelden. Die Änderung der Geschäftsanschrift ist in notariell beglaubigter, die Sitzverlegung in notarieller Form beim bisher zuständigen Registergericht anzumelden.