Darf ich Gebäude oder Kunstwerke im öffentlichen Raum einfach so fotografieren?
Ja, für solche Fotos besteht Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass urheberrechtlich geschützte Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen (z. B. Gebäude, Denkmäler), von öffentlichen Wegen aus fotografiert und gefilmt werden.