Nr. 5221690

Frage der Woche


Unternehmen fragen – die IHK antwortet:

Bei Preisermäßigungen für Waren gegenüber Verbrauchern ist grundsätzlich der niedrigste eigene Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage anzugeben.

Nur unter engen Voraussetzungen. Allein eine frühere Geschäftsbeziehung erlaubt noch keine Werbung per E-Mail.

In der Regel nein. AGB müssen grundsätzlich vor oder spätestens bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden.

Grundsätzlich bleibt ein konkretes Angebot bis zum Ablauf der darin genannten Annahmefrist bindend. Fehlt eine Frist, kann es nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums angenommen werden.

Der Insolvenzantrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) am Sitz der Gesellschaft zu stellen. Er muss unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfolgen.

Ja. Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt muss die neue Geschäftsadresse in beglaubigter Form im Handelsregister angemeldet werden.