Wo und wann ist ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsführer zu stellen?
Der Insolvenzantrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) am Sitz der Gesellschaft zu stellen. Er muss unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfolgen.