Muss eine Änderung der Geschäftsadresse innerhalb derselben Stadt im Handelsregister gemeldet werden?

Die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift eines Unternehmens muss jederzeit aktuell sein. Ändert sich die Adresse – selbst dann, wenn der neue Standort innerhalb derselben Stadt liegt und keine Sitzverlegung vorliegt – besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht.
Die Adressänderung ist durch eine notariell beglaubigte Anmeldung beim zuständigen Registergericht einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmensdaten im Handelsregister korrekt und verlässlich sind. Eine aktuelle Eintragung ist insbesondere für Behörden, Geschäftspartner sowie für die ordnungsgemäße rechtliche und steuerliche Kommunikation von Bedeutung.