Muss eine Kündigung eigentlich begründet werden im Kündigungsschreiben?

Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur bei außerordentlichen Kündigungen muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Ebenso, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, welches gekündigt wird. Hier ist § 22 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz zu beachten. Danach darf eine Kündigung nach der Probezeit nur schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.