Muss sich eine GbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen?

Zwar gibt es keine generelle Eintragungspflicht für die GbR, sie kann weiterhin formlos gegründet werden. In bestimmten Fällen wird die Eintragung in das Handelsregister jedoch zu einem faktischen Zwang, da die GbR die Eintragung vornehmen muss, um handlungsfähig zu bleiben. Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) führt die Eintragungspflicht nur in den Fällen ein, in denen die GbR in einem anderen Register eingetragen werden muss, z.B. wenn die GbR Geschäftsanteile oder Grundbesitz besitzt, besteht die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister, um diese als Gesellschafter oder Eigentümer in das zuständige Register eintragen zu lassen. Weitere Informationen zur neuen GbR finden Sie hier.