Kann ein langfristiger Gewerbemietvertrag per E-Mail geschlossen werden?
Ein Gewerbemietvertrag kann grundsätzlich sogar mündlich wirksam geschlossen werden. Soll er jedoch für mehr als ein Jahr fest abgeschlossen sein, müssen die wesentlichen Vereinbarungen in Textform dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere die Vertragsparteien, die Mieträume, die Miethöhe und die Laufzeit. Eine eigenhändige Unterschrift ist für die gesetzliche Textform nicht erforderlich. Wird die Textform nicht eingehalten, ist der Vertrag nicht insgesamt unwirksam, sondern gilt grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ordentlich gekündigt werden. Auch spätere wesentliche Änderungen sollten deshalb nachvollziehbar und dauerhaft, etwa per E-Mail oder in einem elektronischen Nachtrag, festgehalten werden.
