Darf ich Gebäude oder Kunstwerke im öffentlichen Raum einfach so fotografieren?

Die Panoramafreiheit ist eine Schranke im Urheberrecht (§ 59 UrhG) und erlaubt die Nutzung von Abbildungen von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden. Wichtig ist: Die Aufnahme muss aus der Perspektive erfolgen, die der Allgemeinheit dort zugänglich ist, also typischerweise „von der Straße aus“ und nicht von privaten oder gesperrten Standorten. Bei Bauwerken ist grundsätzlich nur die Außenansicht erfasst, nicht Innenräume oder Innenhöfe, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind.