Muss ich als Online-Händler meinen Kunden einen Gastzugang anbieten?

Der Grundsatz der Datenminimierung gilt auch im Online-Handel (Art. 5 Abs.1 lit. c) DSGVO). Nach Auffassung der DSK hängt die zulässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Einzelfall davon ab, ob Kunden einmalig einen Vertrag abschließen wollen oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung anstreben. Deshalb müssen Kunden frei entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben (Gastkonto) oder ob sie eine dauerhafte Geschäftsbeziehung eingehen möchten und damit ein fortlaufendes Kundenkonto führen wollen.