Wann verjähren Zahlungsansprüche?
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entständen ist, also mit Ablauf des 31.12. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährungsfrist, soweit der Gläubiger seinen Anspruch sowie den Schuldner kennt. Bestimmte Ereignisse können die Verjährung hemmen oder sie neu starten lassen.
