Was ist Panoramafreiheit?
Erfüllt ein Werk die Voraussetzungen des Urheberrechts, gilt es als urheberrechtlich geschützt. Dafür sind gemäß Urheberrechtsgesetz die Entstehung durch eine schöpferische Leistung und die Originalität des Werkes notwendig. Geschützt werden künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen. Hierzu gehören auch besondere Bauwerke. Erforderlich ist, dass diese Werke eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Die Panoramafreiheit stellt in Deutschland eine Schranke des Urheberrechts dar. Sie gilt allerdings nur, wenn die Werke von öffentlichen Wegen oder Plätzen einsehbar sind. Zudem dürfen für die Erstellung der Bilder keine Hilfsmittel verwendet werden, mit denen sich etwa ein Zaun oder eine Hecke überwinden lassen.
