Wie erfolgt die Bestellung eines neuen Geschäftsführers?

Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, reicht ein Mehrheitsbeschluss aus.
Der Geschäftsführerwechsel ist anschließend unverzüglich beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in notariell beglaubigter Form und wird vom neu bestellten Geschäftsführer persönlich vor dem Notar unterzeichnet. Dabei versichert er, dass keine gesetzlichen Hinderungsgründe gegen seine Bestellung bestehen und dass er über seine Auskunftspflichten gegenüber dem Registergericht belehrt wurde.