Wie lange sind Geschenkgutscheine einlösbar?

Ohne wirksame Befristung gilt für Gutscheine grundsätzlich die dreijährige Regelverjährung; sie läuft ab dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Beispiel: Kauf im Mai 2026, Einlösung grundsätzlich bis 31.12.2029 möglich. Eine kürzere Befristung ist zwar möglich, darf aber nicht unangemessen kurz sein, eine zu knappe Frist kann unwirksam sein. Verfällt der Gutschein vor Ablauf der drei Jahre, kann der Kunde innerhalb der Verjährungszeit häufig zumindest Erstattung des Gutscheinwerts verlangen statt Einlösung. Bei Gutscheinen für konkrete Leistungen, z. B. eine Veranstaltung, kann sich die Einlösefrist aus der Natur der Leistung ergeben.