Nr. 5175302
Wirtschaftsrecht aktuell
Steuerrecht aktuell

Ist ein Kostenvoranschlag zu vergüten?

Ohne besondere Abrede ist der Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenfrei (§ 632 Abs. 3 BGB). Eine Vergütung kommt vor allem in Betracht, wenn vorab ausdrücklich ein Preis vereinbart wurde oder wenn eine Kostenpflicht ausnahmsweise branchenüblich ist und transparent kommuniziert wurde. Wird der Auftrag anschließend erteilt, wird eine vereinbarte Pauschale häufig angerechnet, dies sollte klar geregelt sein. Außerdem gilt: Ein Kostenvoranschlag ist meist unverbindlich, aber bei erkennbar wesentlicher Überschreitung muss der Unternehmer den Kunden informieren, als Orientierung werden etwa 10–20 % genannt.

Wann kann ich als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Überschreitet der (ggf. hochgerechnete) Jahresumsatz einschließlich möglicher Umsatzsteuer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht 25.000 Euro, dann kann ein Unternehmer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt; es können aber auch keine Vorsteuern geltend gemacht werden. In den Folgejahren kann man Kleinunternehmer bleiben, wenn der tatsächliche Gesamtumsatz im jeweiligen Vorjahr nicht größer als 25.000 Euro war. Als zusätzliche Voraussetzung darf der Gesamtumsatz des betreffenden laufenden Jahres 100.000 Euro nicht übersteigen. Seit dem 1.1.2025 ist eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in den übrigen EU-Mitgliedstaaten auf Antrag möglich. Weitere Informationen siehe Link zur IHK-Broschüre, dort S. 21f.

Wo erhalte ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der EG zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Dieses beruht auf einem IT-gestützten Informationsaustausch bestimmter Daten zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Informationsaustauschverfahren kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag.

Besteht für Unternehmer eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister?

Ob eine Eintragungspflicht besteht, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich ist insbesondere der Umfang der Geschäftstätigkeit, der häufig anhand des Jahresumsatzes beurteilt wird. Nach überwiegender Auffassung wird ab einem Jahresumsatz von etwa 250.000 Euro regelmäßig von einem Handelsgewerbe ausgegangen. Darüber hinaus spielen auch die betriebliche Struktur, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Komplexität der Geschäftsabläufe eine entscheidende Rolle.

Was ist die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten?

Rechtsgrundlage ist § 15 UWG; behandelt werden vor allem bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht. Bei Verstößen, die den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern betreffen, kann die Einigungsstelle regelmäßig angerufen werden; in reinen B2B-Fällen wird sie oft nur tätig, wenn der Gegner zustimmt. Ziel ist keine „Entscheidung wie ein Gericht“, sondern eine Einigung der Parteien, häufig reicht dafür schon ein Verhandlungstermin. Wichtig: Mit dem Antrag kann der Eintritt der Verjährung ähnlich wie bei einer Klage verhindert werden. Außerdem ist das Verfahren in der Praxis meist kostengünstig und zügig, was gerade bei Unterlassungsstreitigkeiten oft hilft, unnötige Prozesskosten zu vermeiden.