Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen und setzt damit die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 um.
Die neuen Regeln sollen am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Sie erfassen künftig insbesondere auch Software und bestimmte digitale Dienste und erleichtern Geschädigten die Beweisführung. Zugleich wurde eine zentrale Forderung der IHK-Organisation aufgegriffen: Geschäftsgeheimnisse werden bei der Offenlegung von Beweismitteln durch ein besonders geschütztes Verfahren besser abgesichert. So müssen Unternehmen sensible technische und wirtschaftliche Informationen nicht ohne Weiteres der Gegenseite offenlegen.
