Ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung: Elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung ist seit dem 29.12.2025 in Kraft
Mit dem neuen Gesetz wird ein bedeutender Schritt bei der Digitalisierung des Notarwesens und des gesamten Beurkundungsverfahrens gemacht:

Notarielle Urkunden können im Rahmen eines persönlichen Beurkundungstermins nunmehr vollständig elektronisch erstellt und signiert werden. Damit entfällt der bisherige Medienbruch zwischen papiergebundener Beurkundung und elektronischer Weiterverarbeitung. Dabei ergänzt die elektronische Präsenzbeurkundung die bestehenden Verfahren und steht gleichwertig neben der klassischen Papierurkunde.

Konkret können Willenserklärungen, eidesstattliche Versicherungen sowie sonstige Erklärungen und Tatsachenfeststellungen, die bisher zwingend in Papierform zu erfolgen hatten, infolge des Gesetzes durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder handschriftliche Unterschrift auf einem technischen Hilfsmittel, welches sie digitalisiert, genehmigt werden.