Nr. 5195614

Gewerbe- und Grundsteuer

Realsteuerhebesätze des IHK-Bezirks Frankfurt für die Jahre 2025 und 2024

Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bezirksamt, Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden.

Grundbesitz, der in Deutschland liegt, unterliegt der Grundsteuer; zum Grundbesitz gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke.

Wird die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt? Das hessische Finanzministerium hat den Kommunen dazu Hebesatz-Empfehlungen für die Grundsteuer geschickt. Ob sich die die Kommunen daran halten, bleibt jedoch ihnen überlassen.