Nr. 5195514

Steuerrecht aktuell

Unternehmensgruppen, die der Globalen Mindeststeuer unterliegen, müssen spätestens zum 30. Juni 2026 einen Mindeststeuerbericht für das Berichtsjahr 2024 abgeben. Da der Austausch der bei einer Finanzverwaltung zentral einzureichenden Berichte nicht immer zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen möglich ist, hat die OECD am 12. Mai 2026 Erleichterungen geschaffen, damit Unternehmen nicht in allen betroffenen Staaten jeweils separate Mindeststeuerberichte abgeben müssen.

Grundfreibetrag, Stromkosten, Pendlerpauschale, E-Autos, Aktivrente und vieles mehr: Zum 1. Januar 2026 wirken steuerliche und weitere Änderungen, von denen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen profitieren. Eine Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen.