Nr. 5195720

Umsatzsteuer international

Unter welchen Bedingungen ist eine Lieferung von Deutschland in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreit? Was ist dabei zu beachten?

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat von der Umsatzsteuer befreit? Was ist dabei zu beachten?

Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften.

Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden.

E-Commerce boomt. Auch kleine Unternehmen erbringen ausschließlich Umsätze im elektronischen Geschäftsverkehr.

Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz in Spanien, Frankreich oder Österreich? Die Europäische Union hat eine Übersicht über die Steuersätze aller EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Um umsatzsteuerfrei in andere EU-Mitgliedstaaten liefern zu können, benötigt jeder Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Wie heißt die USt-Id. in Belgien oder Litauen? Wie wird sie im jeweiligen Land abgekürzt und wie ist sie aufgebaut?

Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmer*innen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird.

Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Leistungen gezahlt werden. Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet Unternehmen, Botschaften/Konsulaten und internationalen Organisationen die Möglichkeit, sich im Ausland bzw. Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

Warenlieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt werden im Ursprungsland unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen umsatzsteuerfrei erbracht. Im Empfängerstaat müssen diese Warenlieferungen und sonstigen Leistungen vom Erwerber der Umsatzsteuer unterworfen werden. Um die Besteuerung im Empfängerstaat sicher zu stellen, ist ein umfangreicher Datenaustausch erforderlich. Hierzu wurden in der ganzen Europäischen Union zentrale Behörden eingerichtet.