Alte Zeitgrenzen bei kurzfristigen Minijobs gelten wieder
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob vom 1.3. bis 31.10.2021 vorübergehend von drei auf vier Monate und von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben. Seit November finden nun wieder die alten Zeitgrenzen Anwendung.