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Nr. 5248112

Brancheninformationen

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In Deutschland dürfen Versicherungsgeschäfte grundsätzlich erst dann betrieben werden, wenn das Unternehmen eine Erlaubnis der Aufsicht hat.

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen als Versicherungsvertreter oder -makler vermitteln will, bedarf der Erlaubnis.