Informationen für Versicherungsvermittler/-berater nach § 34d

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen als Versicherungsvertreter oder -makler vermitteln will, bedarf der Erlaubnis. Zudem ist eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erforderlich.
 
Hier haben wir alle wichtigen Informationen z.B. die Grundlagen zum Berufszugang und zur Berufsausübung, Anträge und Formulare, Merkblätter sowie Neuerungen für Sie zusammengestellt.