Offener Brief Baustellen im Stadtgebiet: Bitte um frühzeitigere Information der betroffenen Unternehmen zu länger andauernden Einschränkungen
Frankfurt gehört zu den dynamischsten Wirtschaftsstandorten Deutschlands, und das soll auch so bleiben. Die dafür notwendigen Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung der Verkehrswege, Dateninfrastruktur sowie Ver- und Entsorgungsnetze sind unbestritten und werden von den Gewerbetreibenden unterstützt.
Gleichzeitig stellen die damit einhergehenden zahlreichen Baustellen für viele Gewerbetreibende eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, die bis zur Existenzgefährdung reichen kann. Straßensperrungen, Umleitungen sowie der Wegfall von Park- und Lieferflächen führen zu teils massiven Umsatzeinbußen.
So leiden die Einzelhändler und Gastronomen in der Bockenheimer Landstraße unter der langwierigen Großbaustelle. Ebenso ergeht es den Händlern in der Mörfelder Landstraße, Ecke Stresemannallee, die durch die Baustelleneinrichtung für die neu zu errichtende Eisenbahnbrücke von außen nicht mehr erkennbar und nur noch schwer erreichbar sind.
Ein anderes Beispiel ist der Wegfall von wichtigen Andienungsflächen für den Lieferverkehr in der Bleidenstraße im Rahmen von Grünflächenausweitungen.
Besonders kleine, inhabergeführte Betriebe geraten während solcher Baumaßnahmen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Aber auch Lieferdienste und touristische Verkehre sowie der ÖPNV werden beeinträchtigt. Hinzu kommt der Eindruck unzureichender Abstimmung zwischen den verantwortlichen Stellen: Baustellen häufen sich in denselben Straßenzügen, Zeitpläne verschieben sich. Dies führt dazu, dass den Gewerbetreibenden die nötige Planungssicherheit fehlt.
Die bisherige Praxis, Baustelleninformationen mit höchstens zwei Wochen Vorlaufzeit vor Baubeginn an die Gewerbetreibenden und ohne deren vorherige Einbindung weiterzugeben, führt unweigerlich zu erhöhter Ablehnung von Baumaßnahmen.
Gleichzeitig stellen die damit einhergehenden zahlreichen Baustellen für viele Gewerbetreibende eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, die bis zur Existenzgefährdung reichen kann. Straßensperrungen, Umleitungen sowie der Wegfall von Park- und Lieferflächen führen zu teils massiven Umsatzeinbußen.
So leiden die Einzelhändler und Gastronomen in der Bockenheimer Landstraße unter der langwierigen Großbaustelle. Ebenso ergeht es den Händlern in der Mörfelder Landstraße, Ecke Stresemannallee, die durch die Baustelleneinrichtung für die neu zu errichtende Eisenbahnbrücke von außen nicht mehr erkennbar und nur noch schwer erreichbar sind.
Ein anderes Beispiel ist der Wegfall von wichtigen Andienungsflächen für den Lieferverkehr in der Bleidenstraße im Rahmen von Grünflächenausweitungen.
Besonders kleine, inhabergeführte Betriebe geraten während solcher Baumaßnahmen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Aber auch Lieferdienste und touristische Verkehre sowie der ÖPNV werden beeinträchtigt. Hinzu kommt der Eindruck unzureichender Abstimmung zwischen den verantwortlichen Stellen: Baustellen häufen sich in denselben Straßenzügen, Zeitpläne verschieben sich. Dies führt dazu, dass den Gewerbetreibenden die nötige Planungssicherheit fehlt.
Die bisherige Praxis, Baustelleninformationen mit höchstens zwei Wochen Vorlaufzeit vor Baubeginn an die Gewerbetreibenden und ohne deren vorherige Einbindung weiterzugeben, führt unweigerlich zu erhöhter Ablehnung von Baumaßnahmen.
Die Unterzeichner fordern,
- Gewerbetreibende deutlich früher zu informieren, mehrere Monate vor Baubeginn,
- betroffene Gewerbebetreibende bei den verkehrsrelevanten Planungen der Bauausführungsplanung miteinzubeziehen,
- Bauzeiten zu optimieren, um somit die Belastungsdauer der Gewerbetreibenden auf ein Minimum zu reduzieren,
- die Abstimmung zwischen verschiedenen Baulastträgern zu verbessern,
- eine zentrale Koordinierungsstelle als Schnittstelle zwischen den Ämtern (intern) und Baulastträgern (extern) sowie als Ansprechpartner nach außen zu schaffen,
- gezielte flankierende Maßnahmen mitzuplanen, wie gebührenfreie Hinweisbeschilderungen zur Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der von Baustellen betroffenen Gewerbestandorte,
- Gebühren für baustellenbedingt beeinträchtigte Sondernutzungen zu reduzieren oder rückzuerstatten, beispielsweise für das Wegfallen von Kundenstoppern sowie für nicht zu nutzende Sommer- oder Wirtschaftsgärten.
