Politikbrief Gutleuthafen

Gutleuthafen: Planungsrechtliche Sicherung trimodal angebundener Gewerbeflächen statt Umwandlung
„Städtische Dienstleister wertschätzen“
Als Dienstleister kümmern wir uns um die grüne Lunge der Stadt. Wenn Frankfurt uns zwar als Steuerzahler und Servicepartner wertschätzt, gleichzeitig aber die Betriebsflächen entzieht, wird es sehr schwierig, diese erfolgreiche Partnerschaft zu erhalten.
Gerhard Bukenberger
Gesellschafter
Schuler Service GmbH & Co. KG

„Ein Wegzug könnte existentielle Folgen haben“
Seit nunmehr 30 Jahren halten wir mit aktuell ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Frankfurt die Treue. An dem heutigen Standort in der Wurzelstraße im Gutleutviertel sind wir über die Jahre hinweg kontinuierlich gewachsen, sodass Mitarbeiter und operative Ausrichtung fest mit diesem Standort verbunden sind. Dass wir jetzt einer Wohnbebauung weichen sollen, gibt uns als Handwerksunternehmen zu denken und ist für uns unverständlich und ärgerlich. Denn eines steht fest: Ein Wechsel an einen unattraktiveren Standort beeinträchtigt unsere Entwicklung massiv und könnte gar existentielle Folgen haben. Derzeit geben wir die Hoffnung nicht auf, mit den Verantwortlichen einen zukunftsweisenden Kompromiss für unseren Verbleib im Baugebiet Gutleuthafen zu finden.
Ingmar Niehus
Geschäftsführer
Heinrich Schmid GmbH & Co. KG

„Verlust an mittelständischen Dienstleistern und Handwerksbetrieben“
Wir, das familiengeführte Umzugsunternehmen, mit Sitz im Gutleutviertel seit über 45 Jahren, führen Büro- und Privatumzüge für unsere städtischen und privaten Kunden in Frankfurt durch. Kurze Wege, hohe Flexibilität und individuelle Umsetzung der Kundenanforderung können wir nur an diesem zentralen Standort sicherstellen. Alternativflächen können uns nicht angeboten werden. Frankfurt verliert immer mehr ansässige mittelständische Dienstleister und Handwerksbetriebe, das sollte hier im Gutleutviertel unbedingt vermieden werden.
Christine Wolpert
Geschäftsführerin
A.T. Meissner & Wolpert GmbH & Co. KG

„Sorge vor Einschränkungen durch heranrückende Wohnbebauung“
Unser Standort im Gutleuthafen bietet ideale Voraussetzungen für eine auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsfähige Versorgung von Baustellen im Frankfurter Raum und besonders auch für die kurzfristige, ökologische, innenstadtnahe Belieferung von Großbaustellen mit geringem Platzangebot. Dies ist zum einen durch die günstige Verkehrslage und zum anderen aber auch durch die Möglichkeit der Belieferung des Standortes mittels Bahn und Schiff gegeben. An unserem Frankfurter Standort bieten wir neben dem klassischen Geschäft auch Zukunftstechnologien wie Bohrpfahlproduktion und Bamtec an. Durch die heranrückende Wohnbebauung sehen wir insbesondere im Bereich Lärmimmissionen in der Zukunft mögliche Einschränkungen unseres Betriebes.
Dr. Ralf von Briel
Persönlich haftender Gesellschafter
Gebr. Lotter KG

IHK und GFH fordern Erhalt stadteigener Gewerbeflächen und Hafeninfrastruktur
Das Ziel des Bebauungsplans 934, im östlichen Gutleuthafen ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil zu schaffen, bedeutet den Verlust wertvoller, innenstadt- und autobahnnaher, trimodal erschlossener Gewerbeflächen sowie die Verdrängung der dort ansässigen Unternehmen. Basierend auf einer Befragung konnte trotz intensiver Bemühungen bislang kein Unternehmen adäquate Ersatzflächen finden. Sie stehen damit nicht nur vor einer ungewissen Zukunft, sie haben auch entgegen immer wiederholter Beteuerungen keine Unterstützung seitens der Stadt erhalten und empfinden sich vielmehr im Stich gelassen und unerwünscht. Der vielfältige Mix an Unternehmen in diesem Bereich umfasst teilweise direkte Dienstleister der Stadt Frankfurt, die sowohl von ihrer Nähe zur Innenstadt als auch zur Autobahn sowie der gut ausgebauten und stauarmen Gutleutstraße profitieren.
Während in der gesamten Stadt derzeit Bebauungspläne erstellt oder überarbeitet werden, um das bestehende Gewerbe vor konkurrierender Nutzung zu schützen, erfolgt im Gutleuthafen eine Umwidmung stadteigener Gewerbeflächen. Dies verstärkt nicht nur den seit Jahren fortlaufenden Mangel an Gewerbeflächen, sondern steht auch im Widerspruch zu sämtlichen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms. Auch die derzeit lediglich von Schiffen in Warteposition genutzte Hafeninfrastruktur im östlichen Gutleuthafen, die in Anbetracht der Verkehrswende sowie der Kreislaufwirtschaft im Bausektor zukünftig an Bedeutung gewinnen wird, soll überplant und zurückgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen im westlichen Hafenbereich, die auf eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen angewiesen sind, keine Möglichkeit mehr haben, dies in unmittelbarer Nachbarschaft mit dieser wichtigen Infrastruktur zu realisieren. Ebenso wird die Neuansiedlung von Unternehmen, die auf Hafen und Gleisanschluss angewiesen sind, vereitelt.
Diese Infrastruktur aufzugeben, steht im Widerspruch zu den ehrgeizigen Zielen einer nachhaltigen Verkehrswende in Frankfurt – ein einzelnes Binnenschiff ersetzt bis zu 150 LKWs. Sie bildet die Grundlage für einen ressourcenschonenden Transport, insbesondere von Baustoffen, die in Frankfurt stark nachgefragt werden. Hier wäre anstatt eines Rückbaus ein Ausbau erforderlich.
Darüber hinaus sehen sich die westlich angrenzenden Betriebe, die teilweise genehmigungspflichtige Tätigkeiten in den Bereichen Beton-, Asphalt- und Stahlproduktion ausüben und durch ihre zentrale Lage eine emissionsarme Ver- und Entsorgung der zahlreichen Baustellen im Stadtgebiet ermöglichen, mit Auflagen durch die näher rückende Wohnbebauung konfrontiert. Diese auf die Anlieferung per Binnenschiff und Bahn angewiesenen Unternehmen sind gefährdet, ihre Betriebsausführung einstellen und den Standort Frankfurt aufgeben zu müssen. Dies würde zu einer erheblichen Zunahme des LKW-Verkehrs führen. Daher empfehlen wir der Stadt Frankfurt, zum Schutz der hier ansässigen Unternehmen sowie im Sinne einer zukunftsweisenden, nachhaltigen Stadtentwicklung die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Unsere Forderungen:
  • Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gewerbeflächen im Plangebiet des B 934 als Gewerbegebiet bzw. der westlich angrenzenden unbeplanten Industrieflächen als Industriegebiet.
  • Der Inanspruchnahme gewerblicher Flächen durch konkurrierende Nutzungen, beispielsweise durch Wohnen, entgegenwirken.
  • Vermeidung von heranrückender Wohnbebauung an emissionsintensive Betriebe und damit einhergehenden Auflagen für kritische Infrastrukturen.
  • Erhalt und Weiterentwicklung von gewerblichen Flächen mit trimodalem Zugang, um eine nachhaltige Versorgung der Stadt Frankfurt zu gewährleisten und zusätzlichen LKW-Verkehr zu minimieren.
  • Umsetzung der kommunalen, nationalen, europäischen und internationalen Klimaziele und Sicherung kritischer Infrastruktur für emissionsarme Lieferketten.
  • Praktische Umsetzung der Ziele des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP).
  • Dialog mit den betroffenen Unternehmen suchen, Unterstützung anbieten und Standortsicherheit gewährleisten.

Die vollständige Studie zur Bedeutung des Gutleuthafens finden Sie unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/Gutleuthafenstudie