Digitales Berichtsheft

Allen Ausbildungsbetrieben der IHK Frankfurt am Main steht das Digitale Berichtsheft kostenfrei zur Verfügung.
Sie sind bereits registriert? Dann können Sie sich hier anmelden.
ACHTUNG:

Wir informieren darüber, dass das Digitale Berichtsheft im Serviceportal Bildung bundesweit zum 31. Dezember 2026 eingestellt wird.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Anwendung nicht mehr von der IHK Frankfurt am Main angeboten.

Auszubildende, die derzeit im System angemeldet sind, können das Digitale Berichtsheft bis zum genannten Datum weiterhin nutzen.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Ausbildung über diesen Zeitraum hinausgeht, sollten die Berichtshefte rechtzeitig exportiert und lokal gespeichert werden, um sie anschließend in anderer Form fortführen zu können.

Exportieren Sie Ihr Berichtsheft vor dem 31.12.2026.

Beachten Sie zusätzlich, dass ein Export nach dem 31.12.2026 nicht mehr möglich sein wird.

Hier finden Sie unsere Anleitung für den Export! (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 412 KB)
Das digitale Berichtsheft im Überblick
Vorteil des digitalen Berichtshefts
  • Berichtshefte prüfen, wo und wann Sie wollen
  • Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit für das Wesentliche gewinnen
Funktionen des digitalen Berichtshefts
  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den Ausbilder zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbilder und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilder und Auszubildende
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone
Mögliche digitale Ausbildungsnachweise werden unter anderem bei folgenden Anbietern angeboten:
Die Informationen und Auskünfte der IHK Frankfurt am Main sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

In welchem Rhythmus sollte das Berichtsheft geführt werden?
Alle Azubis, unabhängig vom Ausbildungsberuf, sind gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Die einzelnen Tätigkeiten sollen wöchentlich und stichwortartig mit entsprechenden Zeitangaben festgehalten werden.
Weitere Details zum Führen des Berichtsheftes sind hier zu finden.