Nr. 5183948

Auslandsaufenthalte in der Ausbildung

Seit 2005 ist es möglich, Teile der Berufsausbildung im Ausland durchzuführen, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Sie können sich als Spätaussiedler oder in Frankreich, Österreich, Schweiz und der ehemaligen DDR erworbene Prüfungszeugnisse anerkennen lassen. Dazu haben wir für Sie weitere gesetzliche Grundlagen, den Antrag und eine Checkliste zur Anerkennung zusammengestellt.