Schlichtung in Ausbildungsverhältnissen

Bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, können sich beide Seiten jederzeit an die Ausbildungsberatung der IHK wenden. Sollte auf diesem Weg eine Lösung nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, eine Schlichtung vor dem Schlichtungsausschuss zu beantragen. Die IHK Frankfurt am Main hat einen solchen Ausschuss nach § 111 Arbeitsgerichtsgesetz gebildet.
Dem Ausschuss gehören je ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter an. Ziel der Ausschusssitzungen ist in der Regel eine gütliche Einigung der Beteiligten.
Einen Antrag auf Schlichtung können Sie formlos oder über dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 362 KB) stellen.
Im Anschluss erhalten beide Parteien eine Ladung zu einem 60-minütigen Termin in der IHK Frankfurt am Main.