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Berufszugang rund um das Bewachungsgewerbe

Von der Ausbildung (Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit) über die Weiterbildung (Schutz- und Sicherheitskraft, Meister/in für Schutz und Sicherheit) bis hin zur § 34a Unterrichtung & Sachkundeprüfung.
abschlüsse_sicherheitsbranche
EDIT NOTE Hier folgen interne Links auf noch nicht angelegte Ziele.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) die Voraussetzung für die Einführung eines Unterrichtungsverfahrens im Bewachungsgewerbe geschaffen.

Informationen und Voraussetzungen für die Ablegung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der GewO.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bedarf der Erlaubnis. Auch das Bewachungspersonal benötigt eine spezifische Sachkenntnis, die durch Prüfung oder Unterrichtung nachgewiesen werden kann.