Existenzgründer stehen häufig vor der Frage, ob das von ihnen angestrebte Gewerbe dem Handwerk zugeordnet ist und gegebenenfalls eine Meisterprüfung erfordert. Die gleiche Fragestellung kann auch bei nicht handwerklichen Betrieben auftreten, die ihren Geschäftsgegenstand durch zusätzliche Tätigkeiten bzw. neue Leistungsangebote erweitern oder ändern wollen.