Nr. 5339934

Ausbildung und Prüfung Gefahrgutbeauftragte

Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet alle von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vorgesehenen Prüfungsarten an. Dies gilt sowohl für Grund- und Ergänzungs- als auch für Verlängerungsprüfungen und umfasst Prüfungen für alle Verkehrsträger gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

Hier finden Sie die von der IHK Frankfurt am Man anerkannten Schulungsveranstalter

Die IHK Frankfurt am Main bietet regelmäßig die Möglichkeit die Gefahrgutbeauftragtenprüfung abzulegen:

Der im Bundesanzeiger vom 01.04.1999 und 12.06.1999 veröffentlichte Fragenfundus für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen wird regelmäßig den neuen Rechtsgrundlagen (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, GGVSEB, GGVSee, GGAV, GbV, GGKontrV, ODV, usw.) angepasst.

Mit diesem Formular beantragen Sie die Umschreibung Ihres Schulungsnachweises nach § 7 Absatz 3 GbV in einen Schulungsnachweis nach § 4 GbV.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 20.06.2018 nachfolgende Satzung beschlossen.

Standortpolitik