Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr -Taxi- und Mietwagen-
Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerbliche und genehmigungspflichtige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen in den Bezirken der IHKs Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.
