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Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr
-Taxi- und Mietwagen-

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerbliche und genehmigungspflichtige Personenbeförderung mit Personenkraftwagen betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung.
Für die Durchführung von Fachkundeprüfungen in den Bezirken der IHKs Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach am Main ist die IHK Frankfurt am Main zuständig. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zu möglichen Alternativen werden nachfolgend beschrieben.

Wenn Sie als Unternehmer Straßenpersonenverkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde (i.d.R. das Ordnungsamt der jeweiligen Betriebssitzgemeinde).

Nachstehend finden Sie die Liste der uns bekannten Veranstalter, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung anbieten.

Folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung können Sie über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen beziehen:

Hier geht´s zur Online-Anmeldung mit Übersicht und Auswahl der Prüfungstermine.

Orientierungsrahmen für die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr

Die Prüfungsordnung bildet die Rechtsgrundlage zur Durchführung der Fachkundeprüfungen im Verkehrsbereich

Aktuelle Übersicht der Prüfungsgebühren und weiteren Gebühren für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen und sonstigen Dienstleistungen

Für die Erteilung der Genehmigungen für den Taxen- und Mietwagenverkehr sind die Städte und Gemeinden bzw. Kreisverwaltungen zuständig.

Welche Verkehrsformen unterscheidet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)? Hier haben wir die

Einige Personenbeförderungen unterliegen nicht den Vorschriften des PBefG. Hier haben wir die wichtigsten aufgelistet.

Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des § 7 Berufszugangsverordnung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten: