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Gründung und Unternehmensförderung aktuell

Ab dem 1. Februar wird das Förderprogramm ERP-Gründerkredit Startgeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder für gemeinnützige Unternehmen geöffnet. Die Regelung gilt für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und für kleine gemeinnützige Unternehmen. Antragsberechtigte Unternehmen können ein Darlehen bis zu 200.000 Euro beantragen.

Laut Umfragen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben Unternehmen im Mittelstand zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten. Der Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die von erschwerten Kreditvergabebedingungen berichten, ist im vierten Quartal 2025 um 3,9 Prozentpunkte gestiegen. Darüber hinaus bleibt das Finanzierungsinteresse der Unternehmen ebenfalls gering. Nur jeder fünfte Mittelständler führte im vierten Quartal 2025 Kreditverhandlungen.

Am 18.12.2025 hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den neuen Deutschlandfonds vorgestellt. Der Deutschlandfonds soll privates Kapital für Investitionen mobilisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu steigern. Mit verschiedenen Instrumenten werden gezielt die Bedarfe von Industrie, Mittelstand und jungen Unternehmen, Start-ups und Scale-ups sowie die Energieversorgungsunternehmen adressiert.

Ab dem 05. Januar 2026 startet die nächste Bewerbungsphase für das Gründerstipendium push. Mit dem Stipendium können junge und innovative Unternehmen bis zu 40.000€ als Zuschuss erhalten. Gefördert werden dabei innovative Geschäftsmodelle, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie nachhaltige Start-ups, die die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen berücksichtigen. Der Bewerbungsschluss ist für den 02. Februar 2026 terminiert.

Das Hessischen Wirtschaftsministerium hat das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Ein Moratorium sorgt dafür, dass die laufende Bearbeitung ruht, bis die strittigsten Punkte einer erneuten Prüfung unterzogen wurden. Betroffene Betriebe müssen im Moment nichts tun. Es drohen aktuell keine Fristversäumnisse. Bei allen Verfahren gilt zudem der Gleichheitsgrundsatz. Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden alle auch bisher erfolgten Bescheide noch einmal entsprechend überprüft.

Das RKW Hessen unterstützt den hessischen Mittelstand durch vom Hessischen Wirtschaftsministerium geförderte Beratung. Das Budget für das Jahr 2025 ist trotz vorheriger Aufstockung vollständig aufgebraucht. Alle laufenden geförderten Beratungen werden wie gewohnt qualitätsgesichert abgeschlossen.