Braucht jeder Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Auch wenn kein gesetzlicher Zwang zur Verwendung von AGB besteht, sind diese aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen für den Massenvertrag eine einheitliche und detaillierte Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen damit den Geschäftsverkehr.
Sie sind meist sogar unentbehrlich, soweit eine gesetzliche Regelung für den gewünschten Vertragstyp nicht besteht (z.B. Factoring-, Leasing-, Franchisevertrag), unzureichend oder wegen geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr zeitgemäß ist.
Darüber hinaus können unbestimmte Rechtsbegriffe durch AGB konkretisiert werden, z.B. wenn das Gesetz nur von "angemessenen" Fristen spricht, können diese in den AGB genau bestimmt werden.
Auch wenn also aufgrund der Vertragsfreiheit keine Pflicht zur Verwendung von AGB besteht, empfiehlt es sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit in der betrieblichen Praxis, AGB aufzustellen und zu verwenden.